Service für Forderungsschuldner*innen

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Sie haben von uns ein Aufforderungsschreiben zur Zahlung erhalten. Dem Schreiben können Sie entnehmen, welche Forderung von unserem Mandanten geltend gemacht wird. Wenn die Forderung nicht bestritten wird von Ihnen, sollte die Zahlung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist erfolgen.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit die Forderung in Raten zu zahlen. Bitte setzen Sie sich mit uns über das Kontaktformular in Verbindung und teilen Sie uns die Höhe der monatlichen Raten mit, die Sie zahlen können. Für Ihr aktuelles Einkommen übersenden Sie uns einen geeigneten Beleg. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Die vom Gericht gesetzten Fristen müssen Sie unbedingt einhalten, da sonst Nachteile für Sie entstehen.

In den vielen Fällen ist der Forderungsgläubiger ein Inkassounternehmen. Bitte entnehmen aus Ihrer Klageschrift bzw. aus der Anspruchsbegründung wer in Ihrem Fall der Forderungsgläubiger ist. Die Forderung wurde in diesen Fällen von dem ursprünglichen Gläubiger an das Inkassounternehmen abgetreten zur Einziehung.

In der Anspruchsbegründung bzw. Klageschrift wird angegeben/begründet, welche Forderung geltend gemacht wird.

Bitte informieren Sie das Gericht über Ihre Einwände und Bedenken. Übersenden Sie dem Gericht  alle Unterlagen, die belegen sollen, dass die Forderung unberechtigt sein soll.

Wir haben Sie angeschrieben, da wir von unserem Mandanten mit der Geltendmachung einer Forderung gegen Sie beauftragt wurden. Nach dem die Mahnungen bzw. Inkassoaufforderungen ignoriert wurden, ist es der nächste Schritt, dass Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klageschrift zugestellt wird.

Im Antrag der Klageschrift sowie im Vollstreckungsbescheid sind alle Positionen aufgelistet. In der Regel handelt es sich bei dem Gesamtbetrag um die Hauptforderung, die laufenden Zinsen der Hauptforderung sowie die vorgerichtlichen Kosten nebst Zinsen.

Wenn Sie wissen wollen, welchen Zinsbetrag Sie zahlen müssen, setzen Sie sich mit uns über das Kontaktformular in Verbindung.

Nach dem die Zahlung bei uns erfasst und geprüft wurde, informieren wir das zuständige Gericht und erklären den Anspruch für erledigt. Das Gericht wird dann noch über die Verfahrenskosten entscheiden.

Bitte überweisen Sie die offene Forderung nach Erhalt unseres Schreibens ausschließlich an uns.

Bitte verwenden Sie immer die im Schreiben rechts oben, unterhalb unseres Zeichens, angegebene Bankverbindung.

Bitte überweisen Sie nicht an das Gericht.

Das Aktenzeichen finden Sie auf dem zugesendeten Schreiben rechts oben, unterhalb unserer Kontaktdaten. Für eine schnelle Zuordnung bitten wir um Angabe des vollständigen Aktenzeichens nach dem Muster: E0000124 oder 12285678901.

Dann können Sie mit diesem Musterschreiben die Forderung anerkennen. Bitte vervollständigen Sie das Schreiben und drucken es anschließend aus. Nun unterschreiben Sie das Anerkenntnisschreiben mit Ihrem Vor- und Zunamen und senden das Anerkenntnisschreiben im Original mit der Post an das Amtsgericht.

Das Gericht erstattet einen Teil der Gerichtskosten und somit reduziert sich auch die offene Forderung. Das Gericht erlässt anschließend ein Anerkenntnisurteil und wird auch noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss über die Kosten des Verfahrens erlassen.

Das Gericht erstattet einen Teil der Gerichtskosten und somit reduziert sich auch die offene Forderung. Das Gericht erlässt anschließend ein Anerkenntnisurteil und wird auch noch einen Kostenfestsetzungsbeschluss über die Kosten des Verfahrens erlassen.

Dann teilen Sie dem Gericht genau mit, aus welchem Grund die Forderung nicht berechtigt sein soll.

Auch hier empfiehlt es sich die Forderung mit dem entsprechenden Vordruck anzuerkennen, da sich die Forderung dadurch reduziert und die Kosten geringer ausfallen.

In diesem Fall benötigen Sie eine schriftliche Bevollmächtigung der betroffenen Person.            

Für eine Ratenzahlung nach Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ist es aus Sicht unserer Mandantschaft zwingend erforderlich, dass die Forderung anerkannt wird und ein Anerkenntnisurteil ergeht.

Grundsätzlich ist es möglich die Forderung in Raten zu zahlen. Befindet sich die Forderung bereits im gerichtlichen Verfahren gilt jedoch, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung erst nach Beendigung des streitigen Verfahrens möglich ist, d.h. ein Urteil bzw. ein Kostenfestsetzungsbeschluss muss vorliegen. Erst danach kann über den Ratenzahlungsantrag entschieden werden.

Zunächst hängt es davon ab, wie schnell das Anerkenntnisschreiben bei Gericht eingeht.  Anschließend benötigt das Gericht noch Zeit für den Erlass des Anerkenntnisurteils. Die Dauer insgesamt hängt vom Einzelfall ab und kann in seltenen Fällen bis zu 2 Monate oder länger dauern.

Dann nutzen Sie die Möglichkeit über das Kontaktformular uns Ihr Angebot zu übermitteln.

Dann nutzen Sie die Möglichkeit über das Kontaktformular uns Ihr Angebot zu übermitteln. Sie können jederzeit Zahlungen leisten. Die Zahlung erfolgt auf das Bankkonto, das auf unserem Briefkopf oben rechts angegebenen ist.  Als Verwendungszweck geben Sie unser Aktenzeichen und den Namen des Schuldners an.

Nein, es muss in jedem Fall eine schriftliche Ratenvereinbarung getroffen werden. Erst diese ist  bindend für beide Seiten.

Die Ratenzahlungsvereinbarung wird dann hinfällig und die gesamte noch offene Forderung wird sofort zur Zahlung fällig. Sie müssen damit rechnen, dass ohne weitere Aufforderung die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.

Wenn ein vollstreckbarer Titel (zum Beispiel Urteil) vorliegt und der Mandant die Einleitung der  Vollstreckung wünscht, wird sich der zuständige Gerichtsvollzieher bei Ihnen melden und die Vollstreckung durchführen. Sofern ein Vollstreckungsaufschub in Betracht kommt, wird er dies mit Ihnen besprechen. Zahlungen leisten Sie direkt an den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher leitet die Zahlung an uns weiter.

Dann können Sie uns gern mit dem Kontaktformular den neuen Namen bzw.  die neue Anschrift mitteilen.

Haben Sie noch Fragen, die bisher nicht beantworten werden konnten? Dann kontaktieren Sie uns gerne mit dem Kontaktformular.